Informationen zur Regelung von
individueller Unterstützung, Nachteilsausgleich
und Notenschutz (§31 – §36 BaySchO)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

haben Sie oder die Lehrkräfte Ihres Kindes die begründete Vermutung oder bereits die Diagnose, dass besondere oder außergewöhnliche Beeinträchtigungen dazu führen, dass das tatsächlich vorhandene Leistungsvermögen eingeschränkt wird und an der Erreichung eines der Begabung entsprechenden Schulabschlusses hindern, ist es sinnvoll, ein beratendes Gespräch zu suchen.

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern und Leistung zu ermöglichen.

A Mögliche Beeinträchtigungen:

  1. Körperlich-motorische Beeinträchtigungen
  2. Sprachbeeinträchtigungen
  3. Hörschädigung
  4. Autismus-Spektrum-Störung
  5. Lang andauernde Beeinträchtigungen durch schwere Erkrankungen
  6. Lese-Rechtschreib-Störungen

B Verfahren

  1. Beobachtung
  2. Information
  3. Hinzuziehen von Fachkräften (Beratungslehrer, Facharzt) und Diagnose
  4. Erörterung möglicher Maßnahmen
  5. Beantragung von Nachteilsausgleich oder Notenschutz durch die Erziehungsberechtigten
  6. Entscheidung durch die Schulleitung
  7. Zeugnisbemerkung nur bei Notenschutz
  8. Weiterführung nach Überprüfung in der 7. Klasse auf Antrag


C Maßnahmen

Die jeweiligen Maßnahmen orientieren sich am Einzelfall.

Die Unterstützung unterscheidet drei Formen:

  1. Individuelle Unterstützung (z.B. Differenzierung im Unterricht, Förderunterricht)
  2. Nachteilsausgleich (z.B. Verlängerung der Arbeitszeit, größere Schrift …) betrifft die Leistungsfeststellung und nennt Bedingungen zur Herstellung der Chancengleichheit. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung.
  3. Bei Notenschutz wird auf die Erbringung einer Leistung oder wesentlicher Prüfungsanforderungen verzichtet (z.B. Rechtschreibleistung). Daher ist Notenschutz in die Zeugnisbemerkung aufzunehmen.


Die nötigen Formulare finden Sie hier zum Download.

(Bitte legen Sie bei Beantragung bisherige Atteste vor.)

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